AGB

Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages

a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde Björn Reinhardt den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Björn Reinhardt zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf.

Die Annahme erfolgt durch Zugang der schriftlichen Reisebestätigung durch Björn Reinhardt entweder beim Kunden selbst oder bei dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wird dieses Angebot vom Kunden innerhalb dieser Frist nicht durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Zahlung des Reisepreises oder der Anzahlung) angenommen, so gilt das Neuangebot als abgelehnt, es sei denn, dass Björn Reinhardt den Kunden darauf hingewiesen hat, dass sie nach Ablauf der Frist vom Einverständnis im Hinblick auf die Vertragsänderung ausgeht.
2. Bezahlung

Nach Anmeldung der Reise erhält der Anmelder oder das Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, unverzüglich die Reisebestätigung. Auf der Rückseite der Reisebestätigung befindet sich der Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Die vom Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Björn Reinhardt ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor die Restzahlung erfolgt ist.
3. Leistungen

Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für Björn Reinhardt bindend. Björn Reinhardt behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Abänderungen und Nebenabreden sind von Björn Reinhardt schriftlich zu bestätigen. Diese Reiseleistungen von Björn Reinhardt umfassen insbesondere: sorgfältigeVorbereitung und Bearbeitung der Reise. Hin- und Rückreise. Alle für den Reiseablauf erforderlichen Transfers (falls nicht gesondert vermerkt) sind im Reisepreis enthalten (nicht enthalten sind Surfbretter, Fahrräder, Sportgepäck, Rollstühle und sonstige sperrige Gegenstände). Hotel, Rundreise, Kreuzfahrt, Kombination wie gebucht und die dazu gehörenden Verbindungen sind ebenfalls im Reisepreis enthalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen

a) Änderungen oder Abweichung einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Björn Reinhardt nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Björn Reinhardt ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

a) Der Kunde kann vor Reisebeginn zurücktreten. In diesem Fall kann Björn Reinhardt von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 19 dieser Reisebedingungen.
b) Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten von Björn Reinhardt anlässlich der nichtangetretenen Reise geringer waren.
c) Sollten die der Björn Reinhardt durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der gem. Ziff. 5. a) verlangt werden kann, so wird von dem Kunden dieser Betrag geschuldet.
d) Tritt bei mehreren Teilnehmern einer Reise einer oder mehrere der Reisenden von der Reise zurück, so haben die verbleibenden Reiseteilnehmer etwaige Mehrkosten aufgrund einer geringeren Belegungszahl der gebuchten Unterkunft zu tragen.
e) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Björn Reinhardt kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Björn Reinhardt als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Björn Reinhardt bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


9. Haftung

a) Björn Reinhardt haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: Die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern Björn Reinhardt nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
b) Björn Reinhardt haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
c) Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
d) Björn Reinhardt übernimmt insbesondere keine Haftung für Verluste, Diebstähle, Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten der Flug- und Fahrzeiten. Darüber hinaus haftet TrailSylvania GbR nicht bei der Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt, wie z.B. Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Epidemien, Umweltbelastungen, Verfügungen der Behörden usw.
10. Gewährleistung

a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Björn Reinhardt kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Björn Reinhardt kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Insbesondere bleibt es Björn Reinhardt unbenommen, dem Reisenden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbarte Ortschaften.
b) Herabsetzung des Reisepreises Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den Reisemangel oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder bei Björn Reinhardt unverzüglich anzeigt. Der Reisepreis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Reise und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus.
c) Kündigung des Vertrages Der Reisende kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kündigen, wenn Björn Reinhardt nach einer ihr vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Ohne Fristbestimmung kann der Reisende kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird. Dasselbe gilt, wenn der Reisende ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Er schuldet Björn Reinhardt den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz Bei einem Mangel der Reise kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Björn Reinhardt nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung

a) Die vertragliche Haftung von Björn Reinhardt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Björn Reinhardt für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Björn Reinhardt haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
c) Ein Schadenersatzanspruch gegen Björn Reinhardt ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmte Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werde kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

17. Rücktrittspauschale (vergleiche Ziffer 5. a)

a) Pauschalreisen Bis 30 Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
29. –7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
ab 6. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises,
am Tag des Reisebeginns 100 % des Reisepreises.
Jeweils zuzüglich 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr.
d) Alle Angaben gelten pro Reiseteilnehmer!
Sind mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z. B. Nur-Flug und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
18. Allgemein - Der Veranstalter:

Björn Reinhardt
Ausbau 1
D-17237 Klein Vielen

Erreichbar unter:
Telefon: +40 (0) 262 352 849
Mobil: +40 (0) 764 081 344
E-Mail: valeavinului@aol.de